Abschöpfungssatz

Der Abschöpfungssatz gibt den Zollsatz an, welcher bei einer Zollerhebung nach dem Abschöpfungstarif erhoben wird. Mit der Festlegung des Abschöpfungssatzes soll die einheimische Wirtschaft geschützt werden, da es für den Erwerber weniger attraktiv wird, eine Ware aus dem zollpflichtigen Ausland zu beziehen; der durch den Export entstandene Vorteil wird teilweise durch den Staat abgeschöpft. Vornehmlich in der Schweiz wird der Begriff Abschöpfungssatz auch für den Steuersatz aller Steuern verwendet, deren Berechnungsgrundlage der konkrete Wert einer Ware oder Dienstleistung ist. Ein hoher Abschöpfungssatz beim Zoll verringert die Menge der importierten Waren, bei Steuern reduziert er das Angebot angesichts geringer zu erwartender Gewinne.

^