Angebotseinholung

Die Angebotseinholung gehört zu den Aufgaben der Beschaffung. Sie besteht in der Aufforderung an potentielle Lieferanten beziehungsweise Dienstleister, ein Angebot einzureichen. Besonders bei öffentlich-rechtlichen Aufträgen, aber auch bei umfassenden Vorhaben großer Unternehmen, ist die Form der Ausschreibung als Angebotseinholung vorgeschrieben. Bei der Angebotseinholung ist eine vollständige Beschreibung der zu erledigenden Aufgaben vorzunehmen. Des Weiteren ist es bei verbindlichen Ausschreibungen zwingend erforderlich und in anderen Fällen sinnvoll, die Entscheidungskriterien für die Auftragsvergabe zu nennen. Auch im Anschluss an eine verbindlich vorgeschriebene Angebotseinholung muss diese nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, wenn Mitbewerber die genannten Qualitätsstandards sicherer einhalten können.

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