Angebotserstellung

Die Angebotserstellung bezieht sich gleichermaßen auf eine Reaktion auf zur Kenntnis genommene Ausschreibungen und auf die Erstellung eines Angebotes ohne vorhergehende Aufforderung. Rechtlich gilt ebenfalls die Preisauszeichnung der zum Verkauf stehenden Waren als Angebotserstellung, da für diese keine Formvorschriften bestehen. Die einfache Angebotserstellung beruht auf einer allgemeinen Kalkulation, während für die Anfertigung von Angeboten infolge einer Ausschreibung die dort genannten konkreten Anforderungen zu berücksichtigen sind. Neben allgemeinen Angeboten und Reaktionen auf eine Ausschreibung erfolgt die Angebotserstellung vorwiegend an gewerbliche Abnehmer auch in der Form eines direkt adressierten Anschreibens. In diesem Fall ist es üblich, das Angebot zeitlich zu begrenzen.

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