Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeberanteil bezeichnet den Teil an der Sozialversicherung sowie an der Arbeitslosenversicherung, welchen der Arbeitgeber aufbringt. Dieser beläuft sich traditionell auf die Hälfte der Beiträge, er wurde in der Krankenversicherung jedoch gedeckelt, während in der Pflegeversicherung kinderlose Arbeitnehmer einen von ihnen alleine aufzubringenden zusätzlichen Beitrag leisten. Bei geringem Einkommen zahlt der Arbeitgeber hingegen die Sozialversicherungsbeiträge alleine, ebenso muss er bei geringfügigen Beschäftigungen Beiträge für die Sozialversicherung abführen. Bei in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden wird der Arbeitgeberanteil durch staatliche Zuschüsse und durch Abgaben der Auftraggeber gewährleistet. Privat krankenversicherte und pflegeversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen sich nach dem Arbeitgeberanteil richtenden Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen.

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