Anwartschaftsrechte

Der Begriff des Anwartschaftsrechtes ist in Gesetzestexten nicht eindeutig definiert, durch Richterrecht hat der Bundesgerichtshof dieses als die rechtliche Situation definiert, in welcher der Veräußerer eines rechtlichen Anspruches diesen nicht mehr einseitig aufheben kann. Die wichtigsten praktischen Anwendungen des Anwartschaftsrechtes erfolgt beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt sowie bei Erbverträgen und Markenanmeldungen. Das Anwartschaftsrecht geht in das eigentliche Rechtssubjekt über, sobald dessen Bedingungen erfüllt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt stellt es faktisch das Recht auf den Erwerb oder auch Übertragung des endgültigen Rechtstitels dar. Verstöße gegen das Anwartschaftsrecht begründen grundsätzlich den Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz, dieser wird jedoch von einigen Autoren für Einzelfälle verneint.

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