Anwaltsvergütung

Die Anwaltsvergütung bezeichnet den an einen Rechtsanwalt zu zahlenden Betrag für dessen Tätigkeit. Die Höhe der Anwaltsvergütung ist grundsätzlich gesetzlich geregelt, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genannten Beträge sind jedoch durch einen Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Anwalt abdingbar. Neben dem Streitwert richtet sich die Anwaltsvergütung nach der Art der Tätigkeit, so sieht das Gesetz unter anderem eine Prozessgebühr, eine Beweisgebühr und eine Vergleichsgebühr vor. Auch für die Rechtsberatung wird bereits eine Anwaltsvergütung fällig. Die Prozesskostenhilfe umfasst grundsätzlich auch das Recht auf die Übernahme der gesetzlich festgelegten Anwaltsvergütung. Zusätzlich zur Vergütung stellen Rechtsanwälte ihren Mandanten üblicherweise die für die Rechtsvertretung erforderlichen Aufwendungen in Rechnung.

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