Anwaltskosten

Die Anwaltskosten sind die Kosten, welche durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Wahrnehmung der juristischen Interessen entstehen. Üblicherweise trägt die in einem Rechtsstreit unterlegene Partei die Anwaltskosten der obsiegenden Gegenseite, eine Abweichung von dieser Regel besteht vor allem bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht. Anwaltskosten entstehen nicht erst bei der tatsächlichen Führung eines Prozesses, sondern bereits bei der Inanspruchnahme der anwaltlichen Rechtsberatung. Die Anwaltskosten beruhen grundsätzlich auf gesetzlichen Regelungen, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind. Es ist allerdings erlaubt, dass sich Mandanten und Anwälte auf abweichende Anwaltskosten einigen. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe umfasst auch die Begleichung angemessener Anwaltskosten.

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