Anwaltshonorar

Das Anwaltshonorar stellt die Entlohnung des Rechtsanwaltes für seine Tätigkeit dar. Es richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kann aber einvernehmlich zwischen dem Rechtsvertreter und dem Mandanten auch abweichend von diesen vereinbart werden. Zusätzlich zum Anwaltshonorar hat der Anwalt üblicherweise Anspruch auf den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen. Das Anwaltshonorar richtet sich in erster Linie nach dem Streitwert, zusätzlich sieht die Gebührenordnung Einzelgebühren für besondere Leistungen vor, zu denen unter anderem die Prozessgebühr und die Vergleichsgebühr sowie die Beweisgebühr gehören. Bei der freien Vereinbarung des Anwaltshonorars kommen häufig Stundensätze zur Anwendung.

^