Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Zusätzlich hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Erstattung der mit der Wahrnehmung des Mandats verbundenen Auslagen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt, eine Abweichung von den vorgegebenen Sätzen kann jedoch grundsätzlich vereinbart werden. Die Rechtsanwaltsgebühren unterscheiden sich auch nach der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. So existieren gesonderte Gebührensätze für eine Beratung, für die Vertretung vor Gericht und für den Abschluss eines Vergleichs. Die Prozesskostenhilfe umfasst auch die Erstattung der gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren. Der offizielle Begriff für die Anwaltsgebühren lautet Rechtsanwaltsvergütung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz löste 2004 die frühere Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ab.