Antragsrecht Aktionäre

Grundsätzlich hat jeder Aktionär das Recht, vor der Hauptversammlung seiner Aktiengesellschaft Anträge zur Behandlung auf dieser einzureichen. Mit der Einladung zur Hauptversammlung werden Aktionäre darauf hingewiesen, in welcher Form und bis zu welchem Termin sie Anträge für die Hauptversammlung einreichen können. Die Gegenanträge der Aktionäre sind ebenso wie die vom Vorstand der Gesellschaft zur Abstimmung gestellten Anträge zu veröffentlichen. Des Weiteren haben Aktionäre das Recht, die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu verlangen; dieses Recht wird jedoch dadurch beschränkt, dass zu dessen Ausübung eine relativ hohe Mindestanzahl an Besitzanteilen erforderlich ist.

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