Arbeitnehmeranteil

Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung bezieht sich auf den von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zu bezahlenden Anteil an der Sozialversicherung. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich traditionell auf fünfzig Prozent der zu leistenden Beiträge, er ist durch eine Deckelung des Arbeitgeberanteils in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie durch einen nur von kinderlosen Arbeitnehmers alleine aufzubringenden Zuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht worden. Keinen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung leisten Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, ebenso wird bei geringfügigen Beschäftigungen kein Arbeitnehmeranteil für die gesetzliche Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung erhoben. Der während des Jahres gezahlte Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung wirkt sich teilweise steuermindernd aus.

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