Arbeitsberechtigung

Der Begriff Arbeitsberechtigung wird gelegentlich fehlerhaft anstelle der richtigen Bezeichnung Arbeitserlaubnis verwendet. In richtiger Anwendung bezeichnete die Arbeitsberechtigung eine in der ehemaligen DDR erforderliche Bescheinigung für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten. Grundsätzlich war eine Arbeitsberechtigung in der DDR erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit Tätigkeiten beauftragt war, welche wegen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder auf Grund des Brandschutzes besondere Qualifikationen verlangten. Des Weiteren war eine Arbeitsberechtigung für besondere Tätigkeiten wie das Führen von Kränen erforderlich, in diesen Bereichen war in den meisten anderen Staaten auch früher ein besonderer Führerschein erforderlich. Betriebe in der DDR durften mit entsprechenden Arbeiten Mitarbeiter nur beauftragen, wenn diese eine über eine entsprechende Arbeitsberechtigung verfügten.

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