Die Arbeitsberatung ist neben der Arbeitsvermittlung und der Zahlung von Leistungen an Arbeitslose eine der grundsätzlichen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BfA) und wird durch örtliche Arbeitsämter beziehungsweise Arbeitsagenturen wahrgenommen. Des Weiteren dürfen private Arbeitsvermittler eine Arbeitsberatung durchführen. Die Arbeitsberatung dient der Ermittlung der Fähigkeiten eines Bewerbers und soll ihm dazu verhelfen, eine für ihn optimal geeignete Berufstätigkeit auszuüben. Eine Sonderform der Arbeitsberatung ist die Berufsberatung, mittels derer ein geeigneter Ausbildungsberuf ermittelt wird. Einen Anspruch auf Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit haben Arbeitnehmer ausdrücklich auch bei einem bestehenden und nicht gekündigten Arbeitsverhältnis.