Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, auch kurz ABM genannt, dienen dazu, bei einer höheren Zahl von Arbeitslosen entsprechenden Arbeitnehmern gemäß der vorliegenden beruflichen und regionalen Situation wenigstens kurzfristig eine Beschäftigung zu bieten. Dabei umfassen diese Maßnahmen lediglich Tätigkeiten, die von öffentlichem Interesse sind und die Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Bei der Bundesagentur für Arbeit werden für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bestimmte Träger eingesetzt. Hierzu zählen unter anderem Vereine und Kommunen. Mit den arbeitslosen Arbeitnehmern werden von den Trägern Arbeitsverträge mit Befristung geschlossen. Diese enthalten keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme dauert in der Regel maximal zwölf Monate. Vor allem werden Maßnahmen gefördert, wenn diese die berufliche Perspektive der Teilnehmer stark verbessern.

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