Arbeitslosenunterstützung

Arbeitslosenunterstützung ist ein umgangssprachlicher Begriff für an Arbeitslose gezahlte Leistungen, er bezieht sich je nach Verwender nur auf das Arbeitslosengeld I oder auch auf das Arbeitslosengeld II, sofern dieses als Anschlussleistung zum eigentlichen Arbeitslosengeld gezahlt wird. Des Weiteren bezeichnen private Zusatzversicherungen ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit zum Teil als Arbeitslosenunterstützung. Es besteht die Möglichkeit, mit einer privatrechtlichen Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft die Differenz zwischen dem Verdienst und dem Arbeitslosengeld I (teilweise) auszugleichen. Ergänzend zur eigentlichen Bedeutung bezeichnen Sozialverbände Vergünstigungen, für deren Gewährung sie Arbeitslosigkeit voraussetzen, gelegentlich ebenfalls als Arbeitslosenunterstützung.

^