Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ergänzt die Sozialversicherungen, die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte aufgebracht. Mit den gezahlten Versicherungsbeiträgen erwirbt der Versicherte den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Die von der Arbeitsagentur ebenfalls angebotenen Dienstleistungen wie Beratungen und Vermittlung von nicht arbeitslosen Stellenwechslern wird hingegen durch Steuern finanziert. Selbstständige und Freiberufler können freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen; ihr Leistungsanspruch richtet sich nicht nach ihrem Einkommen, sondern nach ihrer schulischen und beruflichen Qualifikation. Einige private Versicherungsgesellschaften bieten die zusätzliche Möglichkeit zum Abschluss einer ergänzenden privaten Arbeitslosenversicherung an, deren Leistungen die Differenz zwischen Gehalt und Arbeitslosengeld I ganz oder teilweise ausgleichen.

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