Als Arbeitsmarktreform gelten Veränderungen hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen des Arbeitsmarktes. Die Arbeitsmarktreformen zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts waren in den meisten Staaten mit einer Abschwächung des Kündigungsschutzes sowie einer zunehmenden Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten verbunden. In Deutschland galt zusätzlich die Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) als Bestandteil der Arbeitsmarktreform. Das Ziel der Arbeitsmarktreform war eine Verringerung der Arbeitslosigkeit sowie eine faire Verteilung der vorhandenen Arbeit. Dieses Ziel der Arbeitsmarktreform wurde weitgehend verfehlt, stattdessen nahm die Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse auch prozentual zu. In den meisten Schwellenländern sind Arbeitsmarktreformen erforderlich, um den Arbeitnehmern grundlegende Rechte zu gewähren.