Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, welcher am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zum oder vom Arbeitsplatz beziehungsweise während einer Dienstfahrt erfolgt. Des Weiteren zählen Unfälle während des Betriebssports mit Ausnahme von Wettkämpfen grundsätzlich zu den Arbeitsunfällen. Die Behandlungskosten bei Arbeitsunfällen trägt die Berufsgenossenschaft, für den Patienten entfallen die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung fälligen Eigenanteile. Des Weiteren erhalten Angestellte nach Arbeitsunfällen anstelle des Krankengeldes durch die Krankenkasse das Verletztengeld seitens der Berufsgenossenschaft, dessen Höhe in etwa dem Nettoverdienst entspricht. Die Kosten für die Behandlungen nach Arbeitsunfällen werden durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft finanziert.