Die Arbeitsunfähigkeit sagt aus, dass ein Arbeitnehmer aus Gesundheitsgründen nach ärztlicher Feststellung vorübergehend seine Arbeit nicht ausüben kann. Die in Deutschland allgemein als Krankschreibung bezeichnete Arbeitsunfähigkeit gilt als absolut und kann nicht auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränkt werden. Dennoch sollte der Arzt bei der Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die konkrete berufliche Tätigkeit berücksichtigen. Ein Gerüstbauer oder Busfahrer ist auch bei leichten Schwindelanfällen nicht zur Wahrnehmung seiner Arbeitsaufgaben fähig, während diese einen Büroangestellten mitunter kaum belasten würden. Während der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer nicht gezwungen, sich ausschließlich zu Hause aufzuhalten; er darf jedoch nichts unternehmen, was seine Genesung verzögern oder gefährden könnte.