Das Arbeitsverhältnis ist der Fachbegriff für die Betrachtung der Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aus arbeitsrechtlicher und sozialwissenschaftlicher Sicht; das Sozialrecht spricht abweichend von einem Beschäftigungsverhältnis. Neben üblichen Arbeitsverhältnissen existieren besondere Formen wie befristete Arbeitsverträge und Leiharbeit. Einige Arbeitsverhältnisse werden in der Öffentlichkeit ebenfalls mit besonderen Begriffen beschrieben, grundsätzlich gelten aber auch für Studentenjobs und Nebenjobs die üblichen arbeitsrechtlichen Regeln. Bestimmungen für einzelne Arbeitsverhältnisse finden sich vorwiegend in den entsprechenden Gesetzen sowie in Tarifverträgen, zusätzliche Betriebsvereinbarungen sind weitgehend üblich. Anderen als den üblichen Arbeitsgesetzen unterliegende Tätigkeiten wie die Arbeit von Beamten werden gelegentlich statt mit dem eigentlich korrekten Begriff Dienstverhältnis ebenfalls als Arbeitsverhältnis bezeichnet.