Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Zum Außenwirtschaftsverkehr zählen der Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten. Auch der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zählt dazu. Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei. Es sind hierbei jedoch einige Regelungen zu beachten. Diese sind im Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung, der Ausfuhrliste und der Einfuhrliste festgelegt. So müssen für bestimmte Geschäfte zuvor Genehmigungen eingeholt werden. Waffen oder Munition beispielsweise dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt oder ausgeführt werden. Dabei kann bei dem Erteilen einer Genehmigung zusätzlich berücksichtigt werden, ob der Antragsteller die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch die Geschäfte, die verboten sind, werden im Außenwirtschaftsgesetz aufgeführt. Zusätzlich wird über Straf- und Bußgeldvorschriften informiert.

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