Aval

Bezogen auf ein Kreditinstitut meint der Begriff Aval die gebührenpflichtige Übernahme von Garantien und Bürgschaften durch ein Kreditinstitut. Des Weiteren wird der Begriff Aval für einen Mitunterzeichner oder Bürgen eines Wechsels verwendet, welcher ebenso wie der Aussteller für die durch den Wechsel dokumentierten Pflichten haftet; in diesem Fall kann das Aval auch durch eine Privatperson oder ein Unternehmen erteilt werden. Das Aval eines Kreditinstitutes wird auch als Bankaval bezeichnet und ist rechtlich Banken sowie in Einzelfällen Versicherungen vorbehalten. Bei einem Bankaval gibt die Bank die Kreditsumme nicht an den Vertragspartner aus, sie tritt lediglich als Bürge auf. Entsprechend wird das Bankaval auch zu den Eventualverbindlichkeiten der Bank gerechnet.

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