Baudispens

Als Baudispens gilt die ausnahmsweise Befreiung von eigentlich bestehenden Bauvorschriften, sie wird üblicherweise zum Ausgleich von Härtefällen erteilt. Die Erteilung der Dispens ist grundsätzlich für alle Bereiche des Baurechtes und des Bauplanungsrechtes möglich. Von dem Instrument der Baudispens soll jedoch nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden, damit nicht durch zu viele Dispens-Erteilungen der Eindruck entsteht, dass Bauordnungen und Bebauungspläne als weitgehend unverbindliche angesehen werden können. Als Baudispens wird von vielen Autoren auch angesehen, dass die Schaffung der notwendigen Anzahl von Parkplätzen durch eine Geldzahlung abgelöst werden kann; tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um Ausgleichszahlungen, welche der Kommune die ersatzweise Erstellung von Parkplätzen auf öffentlichem Gebiet ermöglicht.

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