Bedarfsdeckungsmonopol

Das Bedarfsdeckungsmonopol ist ein überwiegend öffentlich-rechtliches Monopol, welches jedoch nicht zur Festlegung hoher Preise und entsprechender Gewinne ausgenutzt wird. Wichtige Bedarfsdeckungsmonopole sind die Trinkwasserversorgung und der Netzbetrieb bei Gas und Strom. Als Bedarfsdeckungsmonopol wird auch die lizenzierte Bedienung im Nahverkehr verstanden, auch wenn diese ausgeschrieben wird. Wenn ein Bedarfsdeckungsmonopol vorliegt, besteht grundsätzlich eine übergeordnete Preisaufsicht. In vielen Bereichen wie der Gasversorgung und der Stromversorgung wurde das frühere Bedarfsdeckungsmonopol durch den Wettbewerb abgeschafft. Die Preisgestaltung bei einem Bedarfsdeckungsmonopol folgt zumeist dem Prinzip der Kostendeckung, zumal die entsprechenden Betriebe soziale Aufgaben wahrnehmen.

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