Bedürfnislohn

Als Bedürfnislohn gilt der Teil des Einkommens, welcher direkt der Erfüllung der Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers dient. Faktisch vereinigen Löhne und Gehälter Elemente des Bedürfnislohnes mit solchen des Leistungslohnes. Eine besondere Bedeutung hat der Begriff des Bedürfnislohnes bei einigen freikirchlichen Arbeitgebern, welche ihren hauptamtlichen Kräften nur geringe Löhne auszahlen und diese als Bedürfnislöhne bezeichnen. Der Begriff Bedürfnislohn wird auch bei Gehaltsempfängern verwendet. Der Definition nach ist das Entgelt für Beamte eigentlich ein Bedürfnislohn, da der Dienstherr formal die für das Leben ausreichende Entlohnung seiner Mitarbeiter sicherstellt; in der Realität überschreitet die Vergütung aber die Bedürfnisentlohnung deutlich.

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