Bedienungsgeld

Das Bedienungsgeld wird in der Gastronomie in die Preise eingerechnet und gilt als Entgelt für die Bedienung des Gastes am Tisch. Entgegen einer häufigen Vermutung wird das Bedienungsgeld nicht zwingend direkt an das Servicepersonal ausgezahlt, sondern kann auch dem Lokalbesitzer die Lohnkosten finanzieren. Historisch war das Bedienungsgeld als Umsatzbeteiligung ursprünglich tatsächlich oftmals die einzige Einnahmequelle für Gastronomie-Mitarbeiter, heute ist ein fester Stundenlohn üblicher. Das Bedienungsgeld ist in den in der Speisekarte veröffentlichten Preisen enthalten, die prozentuale Angabe des Bedienungsgeldes bezogen auf den Getränkepreis ist weitgehend üblich, aber nicht vorgeschrieben. Die Einrechnung des Bedienungsgeldes in die Gastronomie-Preise bedeutet, dass eine rechtliche Pflicht zur Trinkgeldgabe nicht besteht, sie ist als freiwillige Leistung bei gutem Service aber sinnvoll.

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