Beihilfekasse

Für die Beihilfeansprüche der kommunalen Beamten und ihre Familienangehörigen gelten in den meisten Bundesländern dieselben Regeln wie für die jeweiligen Landesbeamten. Da schwere Erkrankungen einzelner Beihilfeberechtigter durch die im Vergleich zum Bund und zu den Bundesländern geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übermäßig beanspruchen, besteht die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer Beihilfekasse. Bei dieser handelt es sich somit um eine vorwiegend von Kommunen genutzte Versicherung gegen die aus der Beihilfe entstehenden Kosten. Ein anderer Begriff für die Beihilfekasse lautet Versorgungsausgleichskasse. Je nach Landesrecht ist die Mitgliedschaft in einer Beihilfekasse für Gemeinden und Kommunalverbände freiwillig möglich oder verpflichtend. Umgangssprachlich bezeichnen Beamte zudem die Beihilfestelle auch als Beihilfekasse.

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