Beihilfeleistungen

Die Beihilfeleistungen sind für Bundesbeamte und gleichgestellte Personen in der Bundesbeihilfeverordnung und für Landesbeamte beziehungsweise Kommunalbeamte und deren Familienangehörige in den Beihilfeverordnungen der jeweiligen Länder geregelt. Grundsätzlich handelt es sich bei den Beihilfeleistungen um die Erstattung nachgewiesener Auslagen für Behandlungskosten und Medikamente. Die Beihilfeleistungen umfassen nur Anteile der jeweils entstehenden Kosten, so dass der zusätzliche Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Beihilfetarif vorgeschrieben ist. Die Beihilfeleistungen entsprechen weitgehend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, einige Bundesländer gewähren zusätzliche Vergünstigungen gemäß der jeweils geltenden Beihilfeverordnung. Polizisten erhalten je nach Dienstherren und in einigen Ländern nach Einsatzgebiet anstelle von Beihilfeleistungen eine für sie kostenfreie Heilfürsorge.

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