Beihilfeprüfverfahren

Das Beihilfeprüfverfahren ist ein Begriff aus dem europäischen Recht und bezieht sich auf eine Überprüfung, ob Subventionen durch den Staat, ein Bundesland oder eine Gemeinde gemäß der Rechtslage der EU zulässig sind. Die Einleitung eines Beihilfeprüfverfahrens kann durch die Organe der EU selbst veranlasst oder durch Dritte eingeleitet werden. Auch die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens durch eine infolge eines Landesgesetzes oder eines Kreistagsbeschlusses zwangsweise an der Finanzierung von Subventionen beteiligten Gemeinde ist möglich. Falls das Beihilfeprüfverfahren Subventionen oder auch Fördergelder als unrechtmäßig bewertet, müssen diese grundsätzlich zurückgezahlt werden. Die EU leitet ein Beihilfeprüfverfahren zumeist ein, wenn die Subventionen die Marktchancen von Mitbewerbern aus anderen EU-Staaten einschränken.

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