Beihilfehöchstsatz

Der Beihilfehöchstsatz gibt an, welchen finanziellen Betrag die Beihilfe maximal für einzelne Behandlungsformen leistet. Beihilfehöchstsätze bestehen für einige Medikamente und Wirkstoffe, am wichtigsten sind die Höchstsätze jedoch im Rahmen von Heilmitteln wie der Logopädie und bei der Krankengymnastik. Grundsätzlich beläuft sich der Beihilfehöchstsatz auch bei nicht gesondert beschränkten Behandlungsformen auf die Hälfte der Behandlungskosten, die weiteren Kosten trägt die private Krankenversicherung, welche spezielle Beihilfetarife anbietet. Je nach Vertragsgestaltung des PKV-Vertrages trägt der Beamte den Beihilfehöchstsatz übersteigenden Betrag selbst oder erhält ihn durch seine ergänzende Krankenversicherung erstattet. Die Beihilfehöchstsätze ähneln oft den Höchstsätzen gesetzlicher Krankenkassen.

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