Beihilfegesetz

Beihilfegesetz ist ein umgangssprachlicher Ausdruck, denn die für die Beihilfe maßgeblichen Grundlagen heißen sowohl im Bund als auch in allen Bundesländern Beihilfeverordnung. Die einzelnen Beihilfeverordnungen sind nicht einheitlich, so dass für Bundesbeamte teilweise andere Regeln als für Landesbeamte gelten. Weitgehend einheitlich ist in den Beihilfeverordnungen der Personenkreis der Anspruchsberechtigten geregelt. Neben geringfügigen Unterschieden in den beihilfefähigen Leistungen weichen die Verordnungen zur Beihilfe vor allem hinsichtlich der zur Einreichung eines Beihilfeantrages erforderlichen Mindesterstattungssumme ab. Das Beihilfegesetz sichert Beamten und gleichgestellten Personen die Unterstützung des Dienstherrn im Krankheitsfall und Pflegefall sowie bei Geburten zu. Da die Beihilfeverordnung nur eine teilweise Kostenerstattung vorsieht, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Beihilfetarif vorgeschrieben.

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