Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist der Anteil des Beleihungswertes einer Kreditsicherheit, welcher tatsächlich zur Auszahlung kommt; der Beleihungswert ist dessen tatsächlicher Wert. Da sich dieser jederzeit ändern kann und zudem mit der Verwertung der Kreditsicherheit Kosten verbunden sind, bestehen Beleihungsgrenzen, welche deutlich geringer als die jeweiligen Beleihungswerte sind. Bei Aktien liegt die Beleihungsgrenze je nach Institut und Aktie zwischen dreißig und sechzig Prozent des Kurswertes, ausgesprochen spekulative Werte werden nicht beliehen. Deutsche Staatsanleihen verfügen hingegen über einen Beleihungswert von einhundert Prozent. Der Beleihungswert von Wohnimmobilien liegt zwischen sechzig und achtzig Prozent; er kann in Einzelfällen höher berechnet und festgelegt werden, sofern die Bonität des Kunden das rechtfertigt.

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