Beleihung

Der Begriff Beleihung hat zwei unterschiedliche Bedeutungen. Einerseits meint eine Beleihung, dass Hoheitsrechte auf eine private Person übertragen werden. Keine Beleihung liegt vor, wenn Beamte die entsprechenden Funktionen ausüben, da diese auf Grund ihres Amtes ohnehin zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben berechtigt sind. Typische Beleihungen sind das Inkasso der Straßenbenutzungsgebühr durch Toll Collect sowie die Befugnisse eines Kapitäns in der Schifffahrt sowie im Luftverkehr. Auch die Kontrolldienstleistungen des TÜV beruhen weitgehend auf Beleihungen. Andererseits bezieht sich der Begriff Beleihung auf die Kreditwirtschaft und meint die Sicherheitsübereignung von Grundstücken, Immobilien oder Versicherungspolicen wie beispielsweise die Kapitallebensversicheung. In der Mehrzahl dieser Fälle sichert die Beleihung dem Kreditgeber bei nicht ordnungsgemäßer Tilgung ein Pfandrecht an der beliehenen Sache.

^