Belegzwang

Der Belegzwang in der betrieblichen Buchführung bezieht sich darauf, dass keine Buchung ohne einen entsprechenden Beleg erfolgen darf. Die Forderungen des Belegzwangs werden auch erfüllt, wenn die Belege online geführt werden, zudem darf ein digital vorhandener Beleg für mehrere Buchungen verwendet werden, sofern sich die entsprechende Notwendigkeit aus ihm ergibt (z. B. Rechnung mit mehreren Teilzahlungsterminen). In Einzelfällen kann der Belegzwang durch das Ausstellen geeigneter Eigenbelege als Ersatzbelege erfüllt werden. Mit Bezug auf das Finanzamt meint der Belegzwang, dass zur Buchführung verpflichtete Betriebe diesem beziehungsweise dem Betriebsprüfer jederzeit die angeforderten Belege vorlegen oder zugänglich machen müssen.

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