Belegschaftshandel

Mit dem Instrument des Belegschaftshandels verkaufen Unternehmen ihre Produkte sowie Waren von Kooperationspartnern zu besonders günstigen Preisen an ihre Mitarbeiter. Sofern die entsprechenden Rabatte die gesetzlichen Freibeträge übersteigen, müssen diese die Preisnachlässe als geldwerter Vorteil versteuern. Der Belegschaftshandel fördert den Einkauf der Mitarbeiter bei ihrem Arbeitgeber und stellt somit eine Form der Bindung an das Unternehmen her. Mehrfache Initiativen zur Eindämmung des Belegschaftshandels führten nicht zu dessen gesetzlicher Unterbindung, welche nach der Aufhebung des Rabattgesetzes ohnehin als nahezu unmöglich erscheint. Der Belegschaftshandel bleibt steuerfrei, wenn der Rabatt nicht mehr als vier Prozent oder der Rabattwert im Jahr maximal 1224,00 Euro beträgt. Der Preisnachlass im Belegschaftshandel wird auch als Personalrabatt bezeichnet.

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