Belegschaftsaktien können von Mitarbeitern einer Aktiengesellschaft erworben werden. Üblicherweise werden Belegschaftsaktien mit einem Rabatt auf den aktuellen Börsenkurs verkauft, sie dürfen erst nach Ablauf einer Sperrfrist von vorwiegend fünf Jahren verkauft werden. Belegschaftsaktien sollen nicht nur den Arbeitnehmer stärker an sein Unternehmen binden, sondern diesen auch der allgemeinen Vermögensbildung. Steuerlich gilt sogar ein Verkauf innerhalb von sechs Jahren als Erwerb eines geldwerten Vorteils; diese Regelung besteht aber nur noch, wenn ein langfristiges Anrecht auf Belegschaftsaktien spätestens 2009 vereinbart wurde und der Erwerb der Aktien bis spätestens 2016 erfolgt. Inhaber von Belegschaftsaktien sind gleichzeitig Arbeitnehmer und Miteigentümer ihres Unternehmens.