Beleihungswertermittlung

Die Beleihungswertermittlung gestaltet sich vor allem bei Immobilien kompliziert, da bei Aktien mit dem Kurswert und Lebensversicherungen mit dem Rückkaufwert leicht festzustellende Werte als Beleihungswerte gelten. Bei Immobilien muss der Beleihungswert einen Betrag angeben, welcher bei einem Verkauf tatsächlich erzielt werden kann; zugleich dürfen Wertschwankungen nicht dazu führen, dass der Marktwert den Beleihungswert unterschreitet. Letztendlich handelt es sich beim Beleihungswert einer Immobilie um einen so gut wie möglich geschätzten Wert. Der sorgfältig ermittelte Beleihungswert darf nicht mit der Höhe der tatsächlich möglichen Beleihung verwechselt werden, da für deren Errechnung Sicherheitsabschläge berücksichtigt werden. Die tatsächlich mögliche Beleihungshöhe drückt der auch als Beleihungsgrenze bezeichnete Beleihungssatz aus.

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