Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der Wert einer Kreditsicherheit. Er darf nicht mit der Beleihungsgrenze berechnet werden, für deren Ermittlung Abschläge vom Beleihungswert vorgenommen werden. Bei Immobilien gilt als Beleihungswert der Betrag, welcher bei einem Verkauf sicher erzielt werden kann, wenn sich alle Beteiligten wirtschaftlich verhalten. Mögliche Wertschwankungen dürfen nicht zu einem Immobilienwert unterhalb des festgestellten Beleihungswertes führen. Bei Aktien gilt grundsätzlich der jeweilige Kurswert als Beleihungswert, während Sparguthaben mit ihrem Nominalwert anerkannt werden. Der Beleihungswert einer Lebensversicherung definiert sich durch ihren Rückkaufwert. Bei Aktien verändert sich der Beleihungswert regelmäßig durch Kursänderungen; eine Neuberechnung erfolgt jedoch nur, wenn ein erneuter Kredit aufgenommen wird.

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