Beleihungssatz

Der Beleihungssatz ist ein anderer Begriff für die Beleihungsgrenze. Er gibt an, mit welchem Prozentsatz vom Beleihungswert Wertpapiere, Grundstücke und andere Kreditsicherheiten tatsächlich beliehen werden. Der Beleihungssatz weicht vom Beleihungswert ab, da dieser sich verändern kann; zudem ist die volle Verwertbarkeit der einzelnen Kreditsicherheiten nicht zwingend gegeben. Der übliche Beleihungssatz beträgt bei Wohnimmobilien zwischen sechzig und achtzig Prozent des Beleihungswertes, während er sich bei Aktien mit normalem Risiko auf dreißig bis sechzig Prozent des Kurswertes beläuft; ausgesprochen spekulative Aktien werden nicht beliehen. Die Beleihungssätze unterschieden sich je nach Art des Kreditinstitutes, sie sind innerhalb eines Rahmens für jede Bankengruppe festgelegt.

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