Berichtigungsposten

Berichtigungsposten sind in der Buchhaltung Posten, welche zunächst fehlerhaft gebucht wurden und üblicherweise durch eine Gegenbuchung aufgehoben werden. Diese Form der Berichtigungsposten ist erforderlich, da das bloße Streichen einer vorgenommenen Buchung auf Grund der geforderten Übersichtlichkeit der Buchungskonten nicht zulässig ist. Dank der Berichtigungsbuchungen mittels Berichtigungsposten lässt sich jederzeit nachvollziehen, welche Buchung versehentlich erfolgt war und wie diese korrigiert wurde. Des Weiteren werden Wertberichtigungen durch Berichtigungsposten gebucht; in diesem Fall handelt es sich nicht um die Verbesserung fehlerhafter Buchungen, sondern um eine Anpassung der Bewertung. Entsprechende Berichtigungsposten zur Wertanpassung beziehen sich auch auf das Eigenkapital.

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