Die Berichtigungsfeststellung ist eine Neufestsetzung des Steuerbescheides bei gleichzeitiger Aufhebung eines bereits erstellten Bescheides. Eine Berichtigungsfeststellung erfolgt häufig auf Grund einer Nichtberücksichtigung von Freibeträgen oder bei einer falschen Bewertung von Werten. Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt häufig für einige Jahre rückwirkend, so dass die steuerlichen Vergünstigungen bei der ursprünglichen Steuerberechnung nicht berücksichtigt werden konnten. In diesem Fall nimmt das Finanzamt die Berichtigungsfeststellung aus eigenem Antrieb vor. Eine Berichtigungsfeststellung kann auch vom Steuerpflichtigen beantragt werden. Für den Steuerzahler nachteilige Berichtigungsfeststellungen sind nur in Einzelfällen zulässig, während für ihn günstige Korrekturfeststellungen grundsätzlich erfolgen sollen.