Betriebstreuhandversicherung

Die Betriebstreuhandversicherung ist eine Versicherung, mit welcher sich ein Betrieb vor Vermögensschäden sichert, welche durch Handlungen der innerhalb des Unternehmens im Büro oder in der Verwaltung beschäftigten Arbeitnehmer verursacht werden. Üblicherweise ist die Betriebstreuhandversicherung Bestandteil einer umfassenden Vertrauensschadenversicherung. Eine Betriebstreuhandversicherung gehört zu den Gemeinkosten und ist auf die einzelnen Kostenstellen umzulegen. Der Abschluss einer Betriebstreuhandversicherung ist entbehrlich, wenn zu erwarten ist, dass Verwaltungs- und Büroangestellte des Unternehmens keine hohen Schäden durch ihr Verhalten verursachen können. Die Regressmöglichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern sind jedoch auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verhaltensweisen begrenzt, während die Betriebstreuhandversicherung auch bei einfacher Fahrlässigkeit der Beschäftigten zahlt.

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