Betriebsstättensteuersatz

Der Betriebsstättensteuersatz bezieht sich in erster Linie auf die Gewerbesteuer, deren Festsetzung durch das Betriebsstättenfinanzamt erfolgt. Somit ist der auch als Hebesatz bezeichnete Steuersatz der Gewerbesteuer von der örtlichen Lage eines Gewerbebetriebes abhängig, da dieser durch die Gemeindeverwaltung festgelegt und durch das Betriebsstättenfinanzamt umgesetzt wird. Der Betriebsstättensteuersatz hat auch bei der Erhebung der Grundsteuer und bei der Erhebung der Hundesteuer für betriebliche Wachhunde oder aus anderen Gründen betrieblich verwendete Hunde Bedeutung, da auch die Höhe dieser beiden Steuern von der jeweiligen Gemeinde eigenverantwortlich festgelegt wird und sie sich infolgedessen nach dem Betriebsstandort richtet.

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