Betriebsstättenfinanzamt

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, welches gemäß der Lage der Betriebsstätte zuständig ist; es unterscheidet sich in vielen Fällen vom Wohnsitzfinanzamt des Unternehmens beziehungsweise der Gesellschafter und der Arbeitnehmer. Wenn das Betriebsstättenfinanzamt und das Wohnsitzfinanzamt eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern liegen, kommt es teilweise zu Besonderheiten bei der Erhebung der Kultussteuer; so sind jüdische Arbeitnehmer in NRW kultussteuerpflichtig, während in Niedersachsen keine Steuererhebung durch das Finanzamt erfolgt. Wenn sich das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers in Niedersachsen und der Wohnsitz des Arbeitnehmers in NRW befindet, zahlt er die Kultussteuer erst mit der Festsetzung des Steuerbescheides. Für den Betrieb von Bedeutung ist, dass die Höhe der Gewerbesteuer durch das Betriebsstättenfinanzamt festgelegt wird.

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