Betriebsstrafe

Die Betriebsstrafe ist eine Maßnahme des Betriebes zur Ahndung eines Verstoßes gegen die innerbetriebliche Ordnung durch den Arbeitnehmer. Mögliche Betriebsstrafen sind Geldbußen, Verweise und Verwarnungen; die Abmahnung gilt laut Gesetz nicht als solche; insbesondere muss der Betriebsrat einer solchen im Gegensatz zur Verhängung einer Betriebsstrafe nicht zustimmen. Zudem sind Betriebsstrafen von individuell vereinbarten Vertragsstrafen zu unterscheiden. Eine Geldbuße als Betriebsstrafe darf einen Tagesverdienst nicht überschreiten und muss für soziale Zwecke verwendet werden. Die Verhängung von Betriebsstrafen ist mitbestimmungspflichtig, das betrifft sowohl die Aufstellung eines Betriebsstrafenkataloges als auch die tatsächliche Verhängung einer Betriebsstrafe in einem konkreten Fall.

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