Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechung meint den vorübergehenden Ausfall von Produktionsmitteln, wodurch der Fertigungsprozess oder der Dienstleistungsprozess unterbrochen wird. In der öffentlichen Wahrnehmung beziehen sich Betriebsunterbrechungen vorwiegend auf Leistungsausfälle im Bahnverkehr sowie bei der Verfügbarkeit von Internet- und Telefondienstleistungen, welche zum Teil jedoch als geplante Wartungsmaßnahmen keine Betriebsunterbrechungen im versicherungstechnischen Sinn sind. Eine Betriebsunterbrechung berührt nicht den Vergütungsanspruch der von ihr betroffenen Arbeitnehmer, deren Lohnansprüche unverändert bestehen. In der Praxis kommen Betriebsunterbrechungen aus technischen Gründen ebenso wie als Folgeschäden eines Schadensereignisses wie Feuer vor. Rechtlich ebenfalls als Betriebsunterbrechung gilt der Ausfall von Veranstaltungen, welcher oftmals durch die Erkrankung des Künstlers verursacht wird.

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