Betriebsverlegung

Die Betriebsverlegung meint den Umzug eines Betriebes an einen anderen Standort. In den meisten Fällen erfolgt die Betriebsverlegung innerhalb einer Stadt oder zumindest in eine benachbarte Stadt. Die Beschäftigungsverhältnisse werden von einer Betriebsverlegung üblicherweise nicht beeinflusst; in der Praxis ist der neue Standort jedoch für Arbeitnehmer ohne eigenes Auto nicht immer erreichbar. Wenn die Betriebsverlegung mit höheren Fahrkosten verbunden ist, besteht ein Anspruch auf einen vorübergehenden Ausgleich der Kosten durch das Unternehmen, dessen genaue Ausgestaltung üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt wird. Neben einer vollständigen Verlegung der Betriebsstätte ist auch eine teilweise Betriebsverlegung durch die Zusammenfassung bislang getrennter Betriebsstellen möglich.

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