Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff und trennt dieses vom Privatvermögen. Zum Betriebsvermögen zählen alle wirtschaftlichen Güter, welche zu betrieblichen Zwecken verwendet werden. Zu unterscheiden ist zwischen dem notwendigen und dem gewillkürten Betriebsvermögen. Als notwendiges Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter, wenn sie zu mehr als fünfzig Prozent betrieblich verwendet werden. Als gewillkürtes Betriebsvermögen gelten Wirtschaftsgüter, wenn sie zumindest zu zehn Prozent betrieblich verwendet werden und der Betriebsinhaber sich für deren Bewertung als solche entscheidet. Vermietete Grundstücke können wahlweise dem Betriebsvermögen als gewillkürt oder dem Privatvermögen zugerechnet werden; aus der Zurechnung ergeben sich unterschiedliche Besteuerungsregeln. Personengesellschaften verfügen zusätzlich über Sondervermögen, welches ein Gesellschafter in den Betrieb eingebracht hat.

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