Betriebsvermögensbewertung

Die Betriebsvermögensbewertung erfolgt aus steuerlicher Hinsicht nach den im Betriebsvermögensbewertungsgesetz (BewG) aufgestellten Grundsätzen, welche einerseits eine weitgehend einheitliche und andererseits eine den Bedürfnissen und Besonderheiten einzelner Unternehmen gerecht werdende Wertermittlung sicherstellt. Von Bedeutung für die Bewertung des Betriebsvermögens sind in Anschaffungskosten sowie Herstellungskosten der vorhandenen Güter ebenso wie mögliche Wertverluste; eine Bewertung des Betriebsvermögens zu künftigen Verkaufspreisen ist auch im Handel nicht zulässig. Bei Forderungen ist eine den üblichen Ausfällen entsprechende Wertberichtigung für die Betriebsvermögensbewertung vorzunehmen. Eine Voraussetzung für eine korrekte Betriebsvermögensbewertung ist die ordnungsgemäße Ermittlung des Betriebsvermögens, wozu die Inventur dient.

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