Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Möglichkeit, den steuerlich maßgeblichen Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln. Beim Betriebsvermögensvergleich wird das vorhandene Betriebsvermögen zu Beginn des steuerlich maßgeblichen Zeitraumes von dem an dessen Ende vorhandenem betrieblichen Vermögen abgezogen, die Differenz bildet bei einem positiven Wert den Zuwachs und bei einem negativen Wert den Verlust an Betriebsvermögen. Für die Ermittlung des zu versteuernden Gewinnes ist dieser Wert um die vorgenommenen Privateinlagen und Privatentnahmen sowie eventueller Rücklagen zu korrigieren. Voraussetzung für den vollständigen Betriebsvermögensvergleich ist eine ordnungsgemäße doppelte Buchführung einschließlich der Durchführung einer Inventur, nicht zur Buchführung verpflichtete Betriebe führen ersatzweise einen unvollständigen Betriebsvermögensvergleich durch.